Was tun wenn´s brennt?
- Bewahren Sie Ruhe. Geraten Sie nicht in Panik!
- Unternehmen Sie Löschversuche nur in der Entstehungsphase und nur dann, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
- Verlassen Sie umgehend die Wohnung.
- Schließen Sie alle Fenster und Türen hinter sich.
- Warnen Sie andere Hausbewohner.
- Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe.
- Benutzen Sie unter keinen Umständen Aufzüge.
- Wenn Sie den Raum, in dem Sie sich befinden, nicht mehr verlassen können, dichten Sie die Ritzen und Spalten an der Tür mit nassen Laken oder Handtüchern ab. Halten Sie sich in Bodennähe auf und machen sie sich beim Eintreffen der Feuerwehr am Fenster bemerkbar.
- Rufen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr unter dem Notruf 112. Die Feuerwehr benötigt zunächst folgende Informationen:
Wo ist es passiert? Genaue Bezeichnung des Notfallortes.
Legen Sie danach nicht einfach auf, sondern warten Sie, ob die Feuerwehr noch weitere Angaben benötigt.
Laufen Sie auf keinem Fall zurück in das Gebäude!
Die wichtigsten Fragen für die anrückende Feuerwehr:
Wird ein Mensch oder ein Tier vermisst?
Befindet sich ein Mensch oder ein Tier noch im Gebäude?
Wenn möglich, halten Sie sich für Rückfragen der Feuerwehr zur Verfügung. Behindern Sie die Löschmaßnahmen jedoch nicht.
In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Hier unsere konkreten Tipps, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen:
1. Bleiben Sie mit ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf!
3. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn Sie erkaltet und durchlüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei! Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
4. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
5. Informieren Sie Ihre Versicherung!
Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind!
Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!
Allgemeine Hinweise:
Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikeln gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert.
Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln; Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.)
In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.
War ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.
War ihre Wohnung von Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten:
Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß! Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!